Neustart für die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ 2.0 „reloaded“: Transparenz und mehr Weitsicht sind gefragt)

 

  • Overhead-Ebene stärken: gemeinsam neue Führungsaufgaben definieren und finanzieren,
  • Strukturoptimierung der IKZ: mehr parlamentarische Beteiligung und gemeinsame Vorabstimmung,
  • Aus den Fehlern bei (Biebertaler) IKZ-Gewerbegebiet und Hallenbad-Diskussion lernen

Die Interkommunale Zusammenarbeit ist auszubauen. Nur durch die Schaffung weiterer gemeinsam wahrgenommener Verwaltungsaufgaben können die Verwaltungskosten der einzelnen Gemeinden reduziert und gleichzeitig Qualitätsverbesserungen erreicht werden. Angesichts der ständig steigenden Herausforderungen für die Verwaltungspraxis in den kleinen Westkreis-Gemeinden halten wir einen Auf- und Ausbau einer gemeinsamen „Overhead“-Ebene, beispielsweise für die Fachgebiete Planung, Rechtswesen, Finanzierung und Kostenkontrolle, für sinnvoll.

Die parlamentarische Beteiligung bei allen Planungen muss verbessert werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre im Zusammenhang mit dem interkommunalen Gewerbegebiet und dem Biebertaler Hallenbad zeigen, dass eine gemeinsame Vorabstimmung erforderlich ist, um sachgerechte Ergebnisse erzielen zu können.

In den nächsten 5 Jahren wollen wir gemeinsam mit den Gemeindevertreter/innen im Gleiberger Land ergebnisoffen ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vision einer Gesamtgemeinde „Gleiberger Land“ machbar ist.

Im Folgenden sind unsere Antrags- und sonstigen Aktivitäten in der laufenden Legislaturperiode zu dieser Thematik aufgeführt.

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GRÜNE FW KWI Fraktionen in der Gemeindevertretung Heuchelheim

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An den Vorsitzenden der

Gemeindevertretung

Herrn Peter Neidel 05.10.2015

Gemeinsames Gewerbegebiet im Gleiberger Land

Beschlussantrag:

1. Die Gemeindevertretung hebt ihren Grundsatzbeschluss der DS 0079 vom 19.03.2013 bezüglich des dort unter a) genannten und im damaligen Anhang dargestellten Gebietes im Bereich der A 480-Trasse und der L 3047 mit sofortiger Wirkung auf.

2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, seinen Antrag DS 0173 vom 09.02.2015 über die Abweichung vom Regionalplan Mittelhessen, den er bei der Gemeindevertretungssitzung am 24.03.2015 zurückgestellt hatte, komplett zurückzuziehen.

3. Der Gemeindevorstand wird weiter beauftragt, die in der bisherigen Zu- sammenarbeit mit den Gemeinden Biebertal und Wettenberg, für das unter 1. genannten bisherigen Planungsgebietes die angefallenen Pla- ungskosten feststellen zu lassen und über den von der unserer Gemein de zu tragenden Anteil und dessen Finanzierung der Gemeindevertre tung schriftlich zu berichten.

4. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, bei Weiterführung der bisheri gen Planungen durch die Gemeinden Biebertal und Wettenberg für das unter 1. genannte Gebiet, die nachbarschaftlichen Rechte Heuchelheims als direkten Anliegergemeinde wahrzunehmen.

Begründungen:

1. Die Umwandlung der ursprünglichen, wie auch die der jetzt reduzierte Fläche im Bereich der beiden Kreisel entspricht nicht den geltenden raumordneri schen Zielen für dieses Gebiet im gültigen Regionalplan Mittelhessen von 2010.

2. Eine Befürwortung der beantragten Zielabweichung seitens der Regionalver sammlung und Genehmigung durch das Regierungspräsidium Mittelhessen würde die ausgewogenen Grundlagen des Regionalplanes im Gleiberger Land in Frage stellen. Besonders die landwirtschaftlichen, ökologischen und landschaftlichen Beeinträchtigungen durch den jetzigen Planungsbereich sind ganz erheblich und sind einer ausgewogenen Zukunftsentwicklung im Glei berger Land nicht förderlich.

3. Völlig ungeklärt ist beispielsweise auch, ob eine

a) Erweiterung bzw. Änderungen der E.ON-Hochspannungsleitung angedacht sind und

b) die Bundesrepublik auf den Trassenbereich der A 480 bzw. den Weiterbau bis zum Wetzlarer Kreuz der A 45 auf Dauer, auch über das Jahr 2025 hinaus, generell verzichtet.

Ausführungen zu b) im Abweichungsantrag des Planungsbüros Fischer auf Seite 19 unten und Seite 20 oben beruhen auf Vermutungen.

Mögliche Einschränkungen dieser Art würden eine heute noch nicht einmal abschätzbare Wirtschaftlichkeit gar nicht aufkommen.

4. Ergänzende Begründungen enthalten die öffentlichen Stellungnahmen von:

a) B90-Grüne Heuchelheim 2/2014 und 25.02.2015,

b) KWI – Kinzenbacher Wählerinitiative 31.03.15 und

c) FW – Freie Wähler Juni 2015

Weitere Begründungen werden in den Sitzungen mündlich vorgetragen.

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Buseck Gerhard Becker Stephan Henrich

Kinzenbacher Wählerinitiative Freie Wähler B 90 – Grüne

Bündnis 90/Die Grünen in der Gemeindevertretung Stephan Henrich

Heuchelheim Fraktionsvorsitzender, 25.02.15

Interkommunales Gewerbegebiet Gleiberger Land

hier: 10 Argumente gegen das/Fragen zum IKZ-Gewerbegebiet

  1. Die Grenze des Wachstums (bzgl. Gewerbegebietsausweisung im räumlichen Kontext und Arbeitsplatzansiedlung im Sinne einer regionalen/Stadt-Umland-Gerechtigkeit) ist für Heuchelheim, wahrscheinlich auch für Wettenberg, erreicht. Der Biebertaler Eigenbedarf kann und sollte in deutlich kleinerer Form am dafür planungsrechtlich ausgewiesenen und bereits vorerschlossenen Standort abgebildet werden.
  1. Als besser geeignete IKZ-Projekte im Bereich der Bau(leit)planung bieten sich daher an: – Abstimmung künftiger Neubaugebiets-Planungen (wenn überhaupt!) zur Konkurrenzvermeidung und Kosteneinsparung,

– gemeinsame Infrastruktur(bedarfs)planung und –realisierung, – Vorhaltung einer geeigneten Teilfläche an den Kreiseln für künftigen, lang- fristig erforderlichen Infrastrukturbedarf einer Groß/Verbandsgemeinde.

  1. Warum sollte sich Heuchelheim eigentlich ein unrentables bzw. defizitäres (siehe alle diesbezüglichen bisher bekannten Fakten und Einschätzungen) sowie rechtlich schwieriges Planungsprojekt antun?
  2. Die konkreten Zielsetzungen der Projekt-Initiatoren (Bgm. Bender+Brunner, Planer Fischer u.a.) sind bisher völlig unklar oder z.T. widersprüchlich: Soll jetzt ein Industriegebiet für die heimischen Großunternehmen (ausschließlich für Betriebserweiterungen Schunk, Rinn VIII), ein Gewerbegebiet mit maximaler Vermarktungsflexibilität (die erst besten werden genommen…) oder doch eher ein Baugebiet mit Infrastrukturvorhaben (Spaßbad), für Einzelhandel oder Alles mögliche („Entertainmentcenter“…) entstehen?
  3. Ist es für Heuchelheim wirklich vorteilhaft, wenn Schunk+Rinn+Co. statt betrieblicher Kompaktierungs- oder Erweiterungslösungen den „Grüne-Wiese-Standort“ in Biebertal bevorzugen?
  4. Was muss man vom künftigen Verhältnis zum und für die Abweichungsentscheidung des RP Gießen/der Landesplanungsbehörde erwarten, wenn einzelne Akteure eine Mauschel-Strategie im Planungsausschuss der sauberen Abarbeitung der Behörden-Vorgaben bevorzugen?
  5. Wie gehen wir (speziell Biebertal) mit dem Landwirtschafts-Aspekt angesichts der Inanspruchnahme wertvollster Böden ohne entsprechendes Ersatzland, aber auch grundsätzlich und perspektivisch, um?
  6. Warum werden die allen Akteuren dargelegten Argumente einer formellen Blockade-Wirkung der BVWP-Bedarfsfeststellung für die A 480-Verlängerung nicht ernst genommen? Was soll in diesem Zusammenhang konkret das RP Gießen (siehe Punkt 6) dabei klären? (PS: Natürlich sind wir Bündnisgrüne im Gleiberger Land generell gegen diese Natur zerstörende Autobahn-Planung)
  1. Wollen wir wirklich diese weitere Fläche fressende Zersiedlungsmaßnahme mit einem dann zusammen hängend von Gießen bis fast an den Ortsrand von Rodheim reichenden Siedlungskörper mit einher gehenden schwer wiegenden Eingriffen in das Landschaftsbild (sanfter Tourismus und Wohnqualität/Naherholung?) akzeptieren?
  2. Zählen die Umweltauswirkungen und Entwässerungsschwierigkeiten (Kaltluftentstehung/-abfluss, Biotopvernetzung/Artenschutz, Bodeninanspruchnahme, Hochwasserverschärfung in Heuchelheim) nichts?

gez.

S t e p h a n H e n r i c h

(Fraktionsvorsitzender)

Anfrage zum geplanten interkommunalen Gewerbegebiet „Gleiberger Land“ (11/2011)

Sehr geehrter Bgm. Steinz,

aufgrund einer Pressemitteilung fragen wir an:

  1. Auf welcher parlamentarischen Beschlussgrundlage verhandeln Sie mit den Bürgermeistern unserer Nachbargemeinden Biebertal und Wettenberg über die bisher nur über die Presse kommunizierte Planung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich der Kreisverkehre am A 480-Ende?
  2. Wann bekommt – auch in diesem Zusammenhang – die Gemeindevertretung den (hoffentlich aktualisierten) Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur vorgesehenen Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft „Gleiberger Land“ (siehe Drucksache 225 aus vergangener Legislaturperiode) zur Beratung vorgelegt?
  3. Wie ist der aktuelle Sachstand der unter 1. genannten Planung? a) Welches Gebiet mit welcher Größe wird beplant? b) Sind auch Bereiche der Gemeinde Heuchelheim betroffen? c) Wurden bereits Planungsaufträge erteilt? Wenn ja, ca) an wen und mit welcher Aufgabenstellung? cb) in welchem Honorarvolumen für unsere Gemeinde? d) Wird der Gemeindevorstand eine Information und Erörterung des Sachstandes noch in diesem Jahr im Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Energie durchführen?
  4. Wurden bereits (vorläufige) Planungsziele (z.B. produzierendes Gewerbe, Logistikbetriebe oder interkommunale öffentliche oder private Infrastruktur-einrichtungen) definiert? Wenn ja, von wem?
  5. Wurde bereits die grundsätzliche Machbarkeit der Planung mit den zuständigen Behörden abgeprüft, insbesondere hinsichtlich a) der raumordnerischen Abstimmung (RROPM-Abweichung), b) der Umweltverträglichkeit (Flächenverbrauch, Biotopschutz, Landschaftsbild) und c) verkehrlichen Anbindung an den/die Kreisverkehr/e?
  6. Mit welchen Kosten und Erträgen muss/kann die Gemeinde Heuchelheim bei dieser Maßnahme rechnen?
  7. Wie bewertet der Gemeindevorstand den Zusammenhang dieses Planungsvorhabens mit der weiteren Vermarktung des Industrie- und Gewerbeparkes Heuchelheim-Nord sowie der noch offenen Entwicklungsperspektive am Abendstern?
  8. In welcher Weise und mit welchem konkreten Angebot ist die Stadt Gießen bezüglich der interkommunalen Planung angefragt worden?

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

S t e p h a n H e n r i c h

(Fraktionsvorsitzender)

Bündnis 90/Die Grünen in der Gemeindevertretung Heuchelheim

Stephan Henrich

Fraktionsvorsitzender 14.11.2014

An

den Vorsitzenden

der Gemeindevertretung Heuchelheim,

Peter Neidel

Betr.:

Betreff: Grundsatzbeschluss zum Bäderverbund im Gleiberger Land

  1. Die Gemeindevertretung fasst einen Grundsatzbeschluss zur Mitfinanzierung (bzw. Erhöhung der bisherigen jährlichen Zahlung) des Betriebskostendefizites für das Biebertaler Hallenbad oder ggf. auch zu einem zu gründenden Bäderverbund Gleiberger Land (inkl. Freibad Krofdorf) in Höhe/auf einen Betrag von jährlich 100 T€ unter den folgenden Bedingungen: a) Der am 23.09.2014 gefasste Beschluss der Gemeindevertretung zur Er- stellung und Abstimmung eines Gutachtens hinsichtlich des Sanie- rungs-, Optimierungs- und Zuschussbedarfes des Biebertaler Hallen bades wird vollständig umgesetzt. b) Alle am Verbund beteiligten Gemeinden einigen sich auf eine dauer- hafte, tragfähige Zuschuss-Verteilung und Übernahme der notwen digen Investitionskosten durch die jeweils betroffene Gemeinde. c) Alle denkbaren Betreiberformen und sonstigen Möglichkeiten zur mittelfristigen Absenkung der Betriebskostendefizite werden, z.B. unter Beteiligung des Fördervereins Familienbad Biebertal sowie Hinzuziehung von Experten, abgeprüft. Hierüber wird der Gemein devertretung regelmäßig berichtet.

  1. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert mit den Gemeindevorständen Biebertal und Wettenberg unverzüglich Gespräche mit dem Ziel der Umsetzung der oben genannten Punkte aufzunehmen und in der nächst möglichen Sitzung der Gemeindevertretung hierüber zu berichten.

Begründung:

Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass die im Schreiben des Biebertaler Gemeindevorstandes vom 3.11.2014 mitgeteilte Frist bis zum 13.12.2014 zur Fassung von Grundsatzbeschlüssen über die Mitfinanzierung des Betriebskostendefizites in einem angestrebten Bäderverbund in den Gemeindevertretungen Heuchelheim und Wettenberg tatsächlich als allerletzte Chance aufzufassen ist, eine Schließung des Biebertaler Hallenbades zu vermeiden.

Da seitens des Gemeindevorstandes bis zur Abgabefrist für Beschlussvorlagen der Dezember-Runde bedauerlicherweise keine entsprechende Vorlage zu erwarten ist, soll dieser Antrag die Chance wahren seitens der Heuchelheimer Gemeindevertretung einen angemessenen Beitrag zur Rettung des Hallenbades im interkommunalen Geiste zu leisten.

Die finanziellen Vorstellungen des Biebertaler Gemeindevorstandes (stufenweise Übernahme eines Drittels des Betriebskostendefizites in 5 Jahren) sollen dabei auf ein angemessenes und den Haushalts-Perspektiven Heuchelheims entsprechendes Maß (um 50%) reduziert werden.

Alle bisher gefassten Beschlüsse und Anforderungen unserer Gemeinde, insbesondere bezüglich eines tragfähigen Investitions-, Finanzierungs- und Betreiberkonzeptes sowie bezüglich der Trainingsbedingungen für die DLRG und Nutzungsmöglichkeiten für die WLS, gelten uneingeschränkt weiter und sind zwingende Voraussetzung für den Mittelabfluss.

Mit freundlichen Grüßen

S t e p h a n H e n r i c h

(Fraktionsvorsitzender)

Bündnis 90/Die Grünen in der Gemeindevertretung Heuchelheim

Stephan Henrich

Fraktionsvorsitzender 5.09.2014

An

den Vorsitzenden

der Gemeindevertretung Heuchelheim,

Peter Neidel

Betr.:

Betreff: Gutachten zum Bäderverbund im Gleiberger Land

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert

  1. die Zahlung der von der Gemeindevertretung Wettenberg beantragten Mittel für ein Gutachten zu einem Bäderverbund Gleiberger Land an eine Beteiligung der Gemeinde Heuchelheim bei der inhaltlichen Beauftragung des Gutachtens zu binden,

  1. sich dafür einzusetzen, dass die Stadtwerke Gießen, die als potentieller operativer Betreiber des Bäderverbundes in Frage kommen, bereits bei der inhaltlichen Beauftragung des Gutachtens mit einbezogen werden,

  1. darüber hinaus anzustreben, dass die konkrete Aufgabenstellung der Begutachtung mit den zuständigen Fachausschüssen aller drei Gemeindevertretungen (in Heuchelheim: Sozialausschuss) vorabgestimmt wird, und

  1. mit den Gemeindevorständen Biebertal und Wettenberg unverzüglich Gespräche mit dem Ziel der Umsetzung der oben genannten Punkte aufzunehmen und in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung hierüber zu berichten.

Begründung:

Nachdem die Gemeindevertretung Wettenberg in ihrer Sitzung vor der Sommerpause beschlossen hat, die Gemeinden Biebertal und Heuchelheim aufzufordern, sich an den Kosten eines Gutachtens über einen möglichen Bäderverbund zu beteiligen und dies von beiden Gemeinden positiv beschieden wurde, halten wir es für notwendig, dass die Gemeinde Heuchelheim auch an den Fragestellungen des Gutachtens beteiligt wird.

Wir möchten damit sicher stellen, dass bei der Vergabe des Gutachtens auch auf die Belange der Gemeinde Heuchelheim Wert gelegt wird und die Gemeindevertretung Heuchelheim nach Erhalt des Gutachtens eine wirklich fundierte Entscheidungs-grundlage an die Hand bekommt, um sich dann in einem weiteren Schritt für oder gegen einen Zweckverband Bäderverbund Gleiberger Land zu entscheiden. Dabei müssen unserer Meinung nach auch Modelle für die gerechte Verteilung entstehender Defizite erarbeitet werden und vorab geklärt werden, welche Investitionen in den kommenden Jahren neben einem regelmäßigen Zuschuss voraussichtlich auf die Gemeinden zukommen und wie diese Kosten verteilt werden könnten.

Ferner möchten wir die Stadtwerke Gießen, die als potentieller Betreiber des Bäderverbundes in Frage kommen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt einbinden. Aufgrund ihrer Erfahrungen im gemeinsamen Betrieb mehrerer Bäder versprechen wir uns weitere objektive Fragestellungen an das Gutachten, die von Seiten der Gemeinden nicht gestellt würden.

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es notwendig das Gutachten im Rahmen der beauftragten Mittel möglichst breit anzulegen um eine klare und fundierte Entscheidungsmöglichkeit über eine weitere Beteiligung der Gemeinde Heuchelheim am potentiellen Bäderverbund zu gewährleisten.

Daher ist auch die Einbindung der zuständigen Fachausschüsse aller drei Gemeindevertretungen unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen S t e p h a n H e n r i c h (Fraktionsvorsitzender)