Heuchelheimer Grüne lehnen Wohnheim für junge Menschen mit psychischer Erkrankung im Gewerbegebiet ab

Wie der Presse zu entnehmen war, lässt die Biebertaler Evenius GmbH im Gewerbegebiet Abendstern vom Heuchelheimer Investor Christoph Rinn ein Wohnheim für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge und für junge Menschen mit psychischer Erkrnakung errichten. Aus der Sicht der Heuchelheimer Grünen ist der gewählte Standort am äußersten Ende des Gewerbegebiets an der Gemeindegrenze zu Biebertal denkbar ungeeignet.

Nach der jüngsten Änderung des Baugesetzbuches sind Wohnheime für Flüchtlinge in Gewerbegebieten genehmigungsfähig weil man davon ausgeht, dass der Aufenthalt der Flüchtlinge in solchen Einrichtungen auf kurze Zeit beschränkt ist. Der Zeithorizont beträgt dabei in etwa 3 Monate. Für erwachsene Flüchtlinge mag das unter dem Eindruck des starken Anstieges der Flüchtlingszahlen hinnehmbar sein. Für jugendliche Flüchtlinge verhindert dieser Standort weit außerhalb der Wohnbebauung allerdings jeglichen zufälligen Alltagskontakt mit dem vorhandenen sozialen und kulturellen Umfeld und erschwert unnötigerweise die Integration. Auch für Jugendliche mit seelischer Behinderung ist die Unterbringung in einer Einrichtung an diesem Standort keine Hilfe zur Entwicklung und spricht dem Gedanken der Inklusion Hohn. Vielmehr wird der Effekt der Ausgrenzung verstärkt. Erschwerend kommt hinzu, dass die regelhafte Unterbringung von Jugendlichen mit und ohne Erkrankung oder Behinderung auch nach der Änderung des Baugesetztes nicht statthaft ist.

Die Grünen fragen, wie es zur Betriebsgenehmigung für eine solche Einrichtung kommen kann? Sie entspricht weder den Vorschriften des Baugesetztes noch den Richtlinien für den Betrieb Wohneinrichtungen zur Langzeitbetreuung von Jugendlichen mit oder ohne Erkrankung oder Behinderung. Es ist zudem auffällig, dass der Evenius GmbH im Biebertaler Gewerbegebiet der Betrieb einer ähnlich Einrichtung genehmigt wurde. Die Heuchelheimer Grünen fordern, die Betriebsgenehmigung für diese Wohneinrichtung zu überprüfen und sie auf die genehmigungsfähigen Bereiche zu beschränken, auch wenn dies bedeutet, dass unbegleitete jugendliche Flüchtlinge unter aus ihrer Sicht die Integration erschwerenden Umständen betreut werden dürfen.