Mehr Bürgerbeteiligung bei kommunalen Entscheidungsprozessen

Wir wollen auch weiterhin konkrete Verbesserungen bei der Bürgerbeteiligung erreichen, da das bisherige Vorgehen der Verantwortlichen und die politische Mehrheitsmeinung noch viele Defizite aufweisen.

  • verbesserte Transparenz durch frühzeitige Information
  • Neue Wege zur Mitsprache, z.B. durch Zukunftswerkstatt
  • Ehrliche Kommunikation der Entscheidungsspielräume

Bei der Bebauungsplanung ist es beispielsweise nicht gelungen, früh- und rechtzeitig aktiv auf Betroffene zuzugehen und deren Belange bei den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausreichend zu berücksichtigen. Auch kümmern sich die Planungsverantwortlichen kaum darum, durch geeignete Formate (zur Informationsvermittlung) und verständliche Kommunikation Transparenz in die zumeist komplizierten Planungsprozesse einzubringen.

Über das Instrument einer sogenannten „Zukunftswerkstatt“ möchten wir alle relevanten Akteure und interessierte Mitbürger/ Innen zur Mitwirkung an Entscheidungsprozessen beispielsweise zum demografischen Wandel gewinnen. Dabei müssen natürlich auch von Anfang an die Zuständigkeiten (z.B. für abschließende Entscheidungen) und Entscheidungsspielräume auf der informellen Ebene klar kommuniziert werden.

Im Folgenden sind unsere Antragsinitiativen zu diesem Thema aufgeführt.

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Bündnis 90/Die Grünen

Fraktion in der Gemeindevertretung

Heuchelheim 19.06.2015

An den Vorsitzenden

der Gemeindevertretung Heuchelheim

Herrn Peter Neidel

Linnpfad 30, 35452 Heuchelheim

Antrag zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in der Bebauungsplanung

Der Gemeindevorstand wird beauftragt ab sofort bei der künftigen Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen sicher zu stellen, dass

  1. grundsätzlich und insbesondere auch im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) eine zweimalige Bürgerbeteiligung durchgeführt wird,

  2. die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes grundsätzlich außerhalb der Ferienzeiten bekannt gemacht und zum überwiegenden Teil auch außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt wird,

  3. bei offenkundigem Interesse größerer Teile der betroffenen Anlieger- oder Einwohnerschaft – z.B. durch entsprechende Hinweise zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung – vor der Entwurfsoffenlage mindestens eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt wird und

  4. zur Entwurfsoffenlage neben der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt auch regelmäßig eine allgemein verständliche Pressemitteilung in den Gießener Tageszeitungen und in den Gemeindenachrichten veröffentlicht wird.

Begründung:

Im Bürgermeisterwahlkampf sowie generell wurde und wird eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung versprochen. Dieser Antrag konkretisiert diesen hoffentlich gemeinsamen Wunsch der Kommunalpolitik nach verbesserter Einbindung der Bürgerschaft und insbesondere betroffener Anlieger im Rahmen der Bauleitplanung.

Hierzu muss bisher leider und aktuell am Beispiel des beschleunigt aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 21 „Hinterm Dorf“, 1. Änderung (KiKi-Neubau in Kinzenbach) festgestellt werden, dass trotz Hinweisen auf Kritik in der Nachbarschaft bereits zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung grundlegende Regeln einer zumindest angemessenen Bürgerbeteiligung (gewollt oder unabsichtlich) unbeachtet geblieben sind.

Es wurde

  • trotz deutlicher Anregung des Bauausschuss-Vorsitzenden gegenüber Gemeindevorstand und beauftragtem Planer nur eine einzige Bürgerbeteiligung zur Entwurfsoffenlage angeboten,

  • die auch offenkundig nur im Gemeindeblättchen und innerhalb der Osterferien bekannt gemacht und angefangen wurde.

  • Von einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan (und seinen Beteiligungsmöglichkeiten) wurde gänzlich abgesehen.

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch/BauGB muss die Gemeinde im beschleunigten Bebauungsplanverfahren vor der Entwurfsoffenlage eine sogenannte Unterrichtung der Öffentlichkeit, wo sie sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren kann, durchführen. In einer Bauausschuss-Sitzung hat der vom Gemeindevorstand beauftragte Planer Holger Fischer den von ihm empfohlenen Verzicht auf diesen Verfahrensschritt damit begründet, dass eine sog. Heilungsvorschrift des BauGB diesen Verzicht als nicht verfahrensrelevant (dadurch wird Bebauungsplan nicht unwirksam) einstuft. Diese Argumentation sollte nicht zum Heuchelheimer Maßstab für eine gute Bürgerbeteiligung werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen,

S t e p h a n H e n r i c h

(Fraktionsvorsitzender)

Anfrage zur Perspektive der Kinzenbacher Dorfschule (10/2013)

1. Wie ist der Sachstand in den aufgenommenen Verhandlungen mit dem Landkreis Gießen, unter welchen Bedingungen der Landkreis Gießen die Kinzenbacher Dorfschule nach Aufgabe der Zweckbestimmung/Nutzung als Schule an die Gemeinde zurückgeben wird?

2. Hat der Landkreis Gießen inzwischen mitgeteilt wie hoch die bisherigen Unterhaltungskosten sind und welcher Instandhaltungsaufwand mittel- fristig einkalkuliert wurde? Wenn ja, mit welchen Größenangaben?

3. Wann und wie wird der Gemeindevorstand den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung umsetzen, unter Einbeziehung aller denkbaren Institutionen und Zielgruppen ein ortsverträgliches und realisierbares Nachfolge-Nutzungskonzept für die Liegenschaft zu entwickeln?“

Begründung:

Es wird davon ausgegangen, dass der Landkreis Gießen noch in dieser Legislaturperiode eine Verwertung der Liegenschaft der ehemaligen Kinzenbacher Dorfschule anstrebt, da eine (angestrebte) Veräußerung Bestandteil seines beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes ist. Ähnlich wie bei militärischen Liegenschaften muss dabei jedoch bei Entfall der Zweckbindung (als gesetzliche Voraussetzung zur Eigentums- und Trägerschafts-Übertragung) die frühere Eigentumssituation berücksichtigt werden.

Die Gemeinde Heuchelheim hat ein großes Interesse an der Verwirklichung einer ortsverträglichen Nachfolgenutzung und will diesbezüglich ihren maximalen Einfluss geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen,

S t e p h a n H e n r i c h

(Fraktionsvorsitzender)

Bündnis 90/Die Grünen

Fraktion in der Gemeindevertretung Heuchelheim 16.11.2012

An den

Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Peter Neidel

Antrag: Zukunftswerkstatt ehem. Dorfschule Kinzenbach

  1. Der Gemeindevorstand wird vorsorglich beauftragt, für den Fall einer erwarteten bzw. absehbaren Einigung mit dem Landkreis über eine (nahezu) kostenfreie Rückübertragung der ehemaligen Dorfschule in Kinzenbach baldmöglichst eine Zukunftswerkstatt oder ein ähnliches geeignetes Verfahren zur Vorbereitung der Beplanung und Umnutzung des Gebäudes mit seinen großen Freiflächen durchzuführen.

2. Zur Finanzierung des unter 1 genannten Verfahrens werden, etwa zur Vergabe von Gutachten oder zur Erstellung von Planungsvarianten, 10.000,–€ im Entwurf des Haushaltsplanes 2013 eingestellt.

Begründung:

Nach der Mitteilung des Gemeindevorstandes, dass eine kostenfreie Rückübertragung des von der damaligen Gemeinde Kinzenbach errichteten und finanzierten ehemaligen Schulgebäudes nach Wegfall der Zweckbestimmung angemeldet wurde, wird zeitnah von einer Entscheidung der zuständigen Kreisgremien ausgegangen. Sollte diese dem gemeindlichen Wunsch entsprechen, wäre eine baldige Festlegung der Rahmenbedingungen zur Beplanung und Umnutzung der Dorfschule unumgänglich.

Unter frühzeitiger Einbeziehung aller absehbaren Interessen an einer baulichen Veränderung und Nutzung sowie Einbindung von unabhängigem Expertenwissen sollen hierfür zeitnah und in möglichst breitem politischen Konsens Planungsziele, eine geeignete Vorgehensweise sowie Aussagen zum zeitlichen und kostenmäßigen Rahmen konkretisiert werden. Die Erfahrungen der insgesamt positiv verlaufenen Zukunftswerkstatt Hallenbad sollten dabei genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

St. H e n r i c h

(Fraktionsvorsitzender)