Heuchelheimer Grüne begrüßen Dorfschul-Nachnutzung mit Laden und Café 21. November 20167. Februar 2021 Nach der Vorstellung von Varianten für die Nachfolgenutzung der Kinzenbacher Dorfschule bei einer Bürgerversammlung am letzten Donnerstag hakt die Fraktion der Heuchelheimer Grünen mit einer Klarstellung und ergänzenden Vorschlägen nach. Wie der bei der Bürgerversammlung anwesende stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Henrich mitteilte, beinhaltet die vom beauftragten Architekten Ingo Drommershausen vorgestellte und am Donnerstag offenkundig mehrheitlich begrüßte Variante mit unterschiedlichen Nutzungsangeboten für das Oberdorf wie z.B. einen Dorfladen, ein Café-Bistro, eine Kulturraum mit Außenbühne und Räumlichkeiten für Vereine viele Komponenten des schon im Juni 2014 vorgelegten grünen Vorschlages. Bei der anschließenden Diskussion, wie sich derartige Einrichtungen ohne Gewinnaussicht dauerhaft betreiben lassen könnten, hatte Henrich vorgeschlagen, im rückwärtigen unbebauten Teil des Dorfschulgeländes ein Wohngebäude zu errichten. Dessen Bewohner sollten bevorzugt und mit vergünstigten Mietkonditionen danach ausgewählt werden, dass eine Bereitschaft und Eignung zum Betrieb der genannten Einrichtungen im Schulgebäude nachgewiesen wird. Ein solches Modell muss nicht auf Sozialen Wohnungsbau hinaus laufen. Außerdem sehen die Bündnisgrünen auch Fördermöglichkeiten für die Errichtung einer derartigen Dorf-Infrastruktur über die EU-Regionalmittel des LEADER-Programmes. Diese Möglichkeiten sollten in der für das nächste Jahr angekündigten Planungs- und Diskussionsphase gründlich abgeprüft werden. Zudem sieht Henrich in dem rückwärtig möglichen Neubau auch eine Chance, dort ein kleines Blockheizkraftwerk zu installieren, dass über ein sogenanntes Nahwärmenetz die Dorfschule, den dortigen Neubau sowie den neuen Kindergarten und das Mehrzweckgebäude effizient und umweltfreundlich mit Wärme und Strom versorgen könnte. Schließlich weist der grüne Bauausschuss-Vertreter noch darauf hin, dass die Umnutzung und eventuelle Neubebauung nur auf der Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens realisiert werden können, bei dem die Anlieger sich beteiligen könnten und gutachterlich die Nachbarverträglichkeit des Nutzungskonzeptes nachgewiesen werden muss. V.i.S.d.P: Stephan Henrich (stv. Fraktionsvorsitzende)