Kommunale Infrastruktur weiter entwickeln und zukunftsfähig machen

 

  • Aufbau eines kommunales Immobilienmanagements mit dem Ziel, Investitionen ausschließlich nachhaltig auf der Basis eines langfristigen Konzepts zu tätigen,
  • Erarbeitung eines Standortkonzepts für die Feuerwehr mit Entwicklungspotential, auch mit Prüfung eines Stützpunkt-Neubaus
  • Entwicklung eines multifunktionellen Wohnprojektes am KiKi-Altstandort
  • Formulierung eines nachhaltiges Nutzungskonzept für die Kinzenbacher Dorfschule als Vereins- und Kulturzentrum

Es wird, wie in den letzten Jahren bereits intensiviert, auch in der bevor stehenden Legislaturperiode und angesichts der erwarteten demografischen Veränderungen eine der wichtigsten Aufgaben sein die kommunale Infrastruktur weiter zu entwickeln und zukunftsfähig auszugestalten. Dabei geht es um den größten Anteil der in Erfüllung übergeordneter Vorgaben oder zur Umsetzung eigener kommunaler Ziele aufzuwendenden Investitionsmittel der Gemeinde.

Schwerpunkte der letzten Jahre und bis heute waren/sind Ausgaben in Millionen-Höhe zur Ertüchtigung des Kanalnetzes unter Beachtung des Hochwasserschutzes sowie zur Anpassung unserer drei Kindergärten an die Landesvorgaben des Kinder-Förderungsgesetzes. In absehbarer Zeit stehen zudem erhebliche Investitionen beim geplanten, von uns im ursprünglichen Umfang abgelehnten Sportplatzausbau in Kinzenbach sowie beim Feuerwehr-Stützpunkt am Kreuz an.

Wir hatten bereits vor Jahren im Zusammenhang mit den Groß-Investitionen die Einführung eines Kommunalen Immobilienmanagements/KIM angeregt (siehe unten), was aber mehrheitlich abgelehnt wurde. Jetzt erkennen wir in einigen Äußerungen unserer politischen Konkurrenz und sogar in einigen Wahlprogrammen, dass dieses Ziel demnächst mehrheitsfähig ist. Beim KIM geht es im Prinzip darum, jede Investition in die kommunale Infrastruktur im Gesamtzusammenhang – und nicht wie bisher isoliert – zu betrachten. Dieses Vorgehen erleichtert die politische Diskussion und ermöglicht bessere und dauerhaft günstigere Lösungen, indem beispielsweise echte Alternativlösungen, eine Gesamtkostenbetrachtung (Bau und Unterhaltung) sowie Refinanzierungskonzepte (Neubau an neuer Stelle wird durch den Verkauf des Altstandortes teilfinanziert) erstellt werden können. Ein erster Versuch zur Anwendung dieser Vorgehensweise wurde beim Projekt Kindergarten Kinzenbach gestartet und von uns mit initiiert.

Beim Feuerwehr-Stützpunkt am Kreuz wurde bereits vor einiger Zeit ein sechsstelliger Betrag in den Haushalt eingestellt, um die Durchfahrtshöhen für neue größere Fahrzeuge zu vergrößern. Letztlich auch durch die Diskussion um das Instrument des Kommunalen Immobilienmanagements kam der Gemeindevorstand noch rechtzeitig auf die vernünftige Idee, zunächst eine Gesamtbetrachtung durch ein Fachbüro zu beauftragen. Diese könnte unserer Auffassung nach durchaus auch zum Ergebnis kommen, dass ein Neubau eines Stützpunktes – z.B. am ehemaligen Festplatz Linnpfad – bei zur Refinanzierung vorzusehender Vermarktung des günstig gelegenen Gemeindegrundstückes am Kreuz die langfristig wirtschaftlichste Lösung wäre.

Wenn, wie beschlossen und vom Standort von uns kritisiert, bis 2017 der neue Kinzenbacher Kindergarten am Mehrzweckgebäude eingerichtet ist, stellt sich (bereits heute) die Frage der Nachfolgenutzung des Altstandortes. Wir sehen diesen als hervorragend geeignet für ein multifunktionelles Wohnprojekt für bestimmte Zielgruppen (z.B. ältere Kinzenbacher/ Innen, die gemeinschaftlich und auch betreut in der Ortsmitte wohnen möchten und dafür ihre Wohnungen/Häuser jungen Familien zur Verfügung stellen), bei dem auch eine ärztliche Betreuung durch die Integration von Arztpraxen und sonstige Dienstleistungen ergänzt werden könnten. Auch eine vorüber gehende Teilnutzung als Wohnraum für Flüchtlinge mit Bleibe-Perspektive in Heuchelheim wäre denkbar.

Unsere Konzeptansätze zur Umnutzung der Kinzenbacher Dorfschule haben wir im Folgenden aufgelistet:

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Konzeptvorschlag der Heuchelheimer Fraktion B90/Grüne zur Umnutzung der Dorfschule in Kinzenbach (6/2014)

Allgemeines

Wie im Rahmen der ersten Bürgerbeteiligung im Januar sowie der Haushaltsberatung 2014 vom Gemeindevorstand vorgesehen, sollen die Fraktionen der Heuchelheimer Gemeindevertretung die vorliegenden Ideen zur Umnutzung der Kinzenbacher Dorfschule auswerten und eigene Konzeptvorschläge vorlegen.

Dieser Konzeptvorschlag berücksichtigt

  • die planungsrechtliche und kaufvertragliche Situation, dass nur eine nicht-kommerziell ausgelegte Nutzungskonzeption ohne Bebauungsplan-Aufstellung sowie Wertausgleich an den Landkreis realisierbar ist,
  • eine Bewertung der für in derartigen Gebäuden in Betracht kommenden Nutzungsvarianten auch unter dem Aspekt einer weitgehenden Vermeidung von Konkurrenzangeboten zur in Heuchelheim und insbesondere in Kinzenbach bereits vorhandenen Infrastruktur (Mehrzweckgebäude, Bonhoeffer-Haus, Dorfschänke, Altes Rathaus u.a.),
  • einen von uns vor Jahren vorgeschlagenen Ansatz eines auf den gesamten kommunalen Immobilienbestand ausgerichteten Managements (KIM), das u.a. auch den Sanierungs- und Investitionsbedarf anderer kommunaler Gebäude sowie die künftigen Infrastruktur-Anforderungen in unserer Gemeinde im Blick hat,
  • eine möglichst große Flexibilität, um auf künftige Bedarfe reagieren zu können und
  • die seit April 2014 angelaufene Diskussion über den Aus-oder Neubaubedarf des Kinzenbacher Kindergartens KiKi im Zusammenhang mit den Anforderungen des hess. Kinder-FörderungsG.

Alle Konzeptvorschläge der Fraktionen sollten im weiteren Verfahren bzw. vor der jeweils nötigen Beschlussfassung

a) umfassend mit der interessierten Öffentlichkeit erörtert und

b) von einem Fachbüro, auch in Vor-/Abstimmung mit den zuständigen Behörden, auf ihre Machbarkeit und Kostenauswirkungen hin untersucht werden.

Bestandsbewertung/Planungsrestriktionen

Aus Sicht der Fraktion B90/Grüne sind bei einer Festlegung und Umsetzung einer Nachfolgenutzungs-Konzeption für die Dorfschule Kinzenbach insbesondere zu berücksichtigen:

  • die Denkmaleigenschaft und der ortsbildprägende Charakter des zentral gelegenen Gebäudes,
  • die Brandschutzanforderungen,
  • die Um- und Ausbaureserve am Gebäude (insbesondere seitlicher Anbau mit Sanitäranlagen, Keller- und oberes Dachgeschoss) sowie
  • das Neubaupotential im rückwärtigen Grundstücksteil,
  • die planungsrechtlichen Spielräume innerhalb des unbeplanten Innenbereiches mit Flächenwidmung im FNP für den Gemeinbedarf,
  • die finanziellen Spielräume der Gemeinde sowie
  • die durch das bisherige Vorgehen mit Einbindung der interessierten Öffentlichkeit und Vereine entstandenen Erwartungshaltungen.

Zudem müssen die seit Jahresbeginn bekannt gewordenen Nachfragen hinsichtlich einer kommerziellen Umnutzung/Neubebauung auf dem Gelände mit den Bedingungen des Kaufvertrages zu einem wahrscheinlich für diesen Fall nötigen Wertausgleich abgeglichen werden.

Ziel- und Nutzungskonzept

Gemäß dem Wahlprogramm aus 2011 sowie unter Berücksichtigung des bisher diskutierten Nutzungsspektrums plädiert die Fraktion B90/Grüne für folgendes Ziel- und Nutzungskonzept zur kommunalen Nachfolgenutzung der Dorfschule für soziale Betreuungs- und Bildungsangebote:

  1. Altbau-Umnutzung

Die Gemeinde Heuchelheim baut aus eigenen Haushaltsmitteln im Zeitraum 2015-2017 das Dorfschul-Gebäude um und sieht darin folgende Nutzungen vor:

  • Schultrakt-Erdgeschoss: Nutzung des straßenseitigen Klassenzimmers für wechselnde Vereinsnutzungen/-tätigkeiten (ohne größeren Umbau) sowie des rückwärtigen Klassenzimmers für eine multifunktionale Nutzung (VHS-Kurse/ Sprachkurse/ Erwachsenenbildung, Privatinitiativen, Ausstellungen, Energieberatung u.a.); rückwärtiger Anbau eines barrierearmen Zuganges mit Option für einen Aufzug,
  • Schultrakt-Obergeschoss: komplette Nutzung für die (dorthin verlegte) Sozialstation; Umbauaufwand durch Durchbruch zur Mitbenutzung des Sanitärbereiches in der OG-Wohnebene,
  • Schultrakt-Dachgeschosse und Kellerräume: bedarfsgerechter Umbau bzw. Sanierung zur Nutzung als Lagerräume für Sozialstation, Vereine und Initiativen, Musikübungsräume sowie für einen mittelfristig einzurichtenden Ehrenamts-Bauverein (Werkstatt, Lager, Sanitärbereich) zur Verrichtung von Ausbesserungs- und Verschönerungsarbeiten ergänzend zur Bauhof-Tätigkeit
  • Wohntrakt-Erdgeschoss: zeitnahe Vermietung an eine/n Hausmeister/in,
  • Wohntrakt-Obergeschoss: Einrichtung als Notunterkunft und für Flüchtlinge.

Die folgenden Abbildungen zeigen die aufgeführten Nutzungen und Umbaumaßnahmen im EG und 1. OG skizzenhaft auf.

  1. Prüfauftrag für den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksbereich

Da nach derzeitigem Sachstand die Variante eines Neubaus für den Kindergarten (KiKi) gegenüber einer Ausbauvariante am Standort Wiesenstraße als vorteilhaft bewertet wird, plädiert die Fraktion B90/Grüne für die Prüfung einer Errichtung eines neuen Kindergartens gemäß den Raum-Anforderungen des KiFÖG (siehe Aufstellung der Bauverwaltung von 5/2014) unter folgenden Maßgaben:

  • Freiräumung einer ca. 1.600 m² großen Teilfläche seitlich und hinter dem Schulgebäude, u.a. durch Abriss der eingeschossigen Anbauten und des Hofganges auf der Grundstücksnordseite,
  • Anbau des als Winkel-Typ entlang der Nord- und Westgrenze zu errichtenden Kindergartens an den gemeinsamen Eingangsbereich und die West-Giebelseite des Schultraktes,
  • Ausrichtung der Freifläche des KiKi nach Süden unter Einbeziehung des rückwärtigen Hofbereiches hinter dem Wohntrakt,
  • Freihaltung des Teilbereiches an der Südgrenze u.a. als Feuerwehrzufahrt,
  • Prüfung der Mitbenutzung von Sozial- und Büroräumen der Sozialstation.
  1. Einbindung des Nachfolgekonzeptes in das Kommunale Immobilienmanagement

Durch die Verlegung der Sozialstation werden die Räumlichkeiten in Heuchelheim für eine Nachfolgenutzung insbesondere in Verbindung mit der weiteren Entwicklung der Kindergartenstandorte Rappelkiste und Sonnenhaus frei.

Im Falle einer Realisierung der unter B) genannten Prüfvariante sowie im Zusammenhang mit einer mittelfristig denkbaren Verlegung der Feuerwehrfunktionen aus dem ehemaligen Dorfgemeinschaftshaus an einen denkbaren zentralen Standort einer neuen Feuerwache auf dem Linnplatz könnte das gesamte Baugrundstück zu Wohnzwecken (Mehrfamilienhäuser) vermarktet werden, wobei in diesem Fall ca. 250 T€ Kauferlös erwartet werden kann.

  1. Abzulehnende Alternativlösungen

Für die Fraktion B90/Grüne kommen folgende bisher diskutierten Nutzungsvarianten/Alternativlösungen nicht in Betracht:

  • Kommerzielle Nutzungen wie z.B. als Ärztehaus, Wohngebäude u.a.,
  • Umbau des Altbaus zum Kindergarten, auch nicht als Investoren- oder PPP-Modell,
  • Nutzungskonzept gänzlich ohne Angebote für die örtlichen Vereine und Initiativen.

Verfahrensvorschlag zur Konzeptumsetzung und weiteren Einbindung der interessierten Öffentlichkeit

Die Fraktion B90/Grüne plädiert im weiteren Verfahren für einen (weiterhin) transparenten Entscheidungsprozess unter optimaler Einbindung der interessierten Öffentlichkeit. Hierzu bietet sich ein (extern und kompetent) moderiertes Beteiligungsverfahren mit allen interessierten Nutzer/innen an, wobei

  • deren tatsächlicher Raum- und eventueller Umbaubedarf festgestellt,
  • Kombinationsmöglichkeiten und eine zeitliche Koordinierung abgestimmt und
  • Investitions- und Belegungsprioritäten entwickelt

werden sollten.

Dabei sollen auch die Auswirkungen des endgültigen Nutzungskonzeptes auf die vorhandene Infrastruktur bzw. konkurrierende Einrichtungen (wie z.B. das Mehrzweckgebäude) ermittelt und bewertet werden, bevor eine abschließende Entscheidung durch die zuständigen Gremien getroffen wird.

Kommunale Infrastruktur weiter entwickeln und zukunftsfähig machen

  • Aufbau eines kommunales Immobilienmanagements mit dem Ziel, Investitionen ausschließlich nachhaltig auf der Basis eines langfristigen Konzepts zu tätigen,
  • Erarbeitung eines Standortkonzepts für die Feuerwehr mit Entwicklungspotential, auch mit Prüfung eines Stützpunkt-Neubaus
  • Entwicklung eines multifunktionellen Wohnprojektes am KiKi-Altstandort
  • Formulierung eines nachhaltiges Nutzungskonzept für die Kinzenbacher Dorfschule als Vereins- und Kulturzentrum

Es wird, wie in den letzten Jahren bereits intensiviert, auch in der bevor stehenden Legislaturperiode und angesichts der erwarteten demografischen Veränderungen eine der wichtigsten Aufgaben sein die kommunale Infrastruktur weiter zu entwickeln und zukunftsfähig auszugestalten. Dabei geht es um den größten Anteil der in Erfüllung übergeordneter Vorgaben oder zur Umsetzung eigener kommunaler Ziele aufzuwendenden Investitionsmittel der Gemeinde.

Schwerpunkte der letzten Jahre und bis heute waren/sind Ausgaben in Millionen-Höhe zur Ertüchtigung des Kanalnetzes unter Beachtung des Hochwasserschutzes sowie zur Anpassung unserer drei Kindergärten an die Landesvorgaben des Kinder-Förderungsgesetzes. In absehbarer Zeit stehen zudem erhebliche Investitionen beim geplanten, von uns im ursprünglichen Umfang abgelehnten Sportplatzausbau in Kinzenbach sowie beim Feuerwehr-Stützpunkt am Kreuz an.

Wir hatten bereits vor Jahren im Zusammenhang mit den Groß-Investitionen die Einführung eines Kommunalen Immobilienmanagements/KIM angeregt (siehe unten), was aber mehrheitlich abgelehnt wurde. Jetzt erkennen wir in einigen Äußerungen unserer politischen Konkurrenz und sogar in einigen Wahlprogrammen, dass dieses Ziel demnächst mehrheitsfähig ist. Beim KIM geht es im Prinzip darum, jede Investition in die kommunale Infrastruktur im Gesamtzusammenhang – und nicht wie bisher isoliert – zu betrachten. Dieses Vorgehen erleichtert die politische Diskussion und ermöglicht bessere und dauerhaft günstigere Lösungen, indem beispielsweise echte Alternativlösungen, eine Gesamtkostenbetrachtung (Bau und Unterhaltung) sowie Refinanzierungskonzepte (Neubau an neuer Stelle wird durch den Verkauf des Altstandortes teilfinanziert) erstellt werden können. Ein erster Versuch zur Anwendung dieser Vorgehensweise wurde beim Projekt Kindergarten Kinzenbach gestartet und von uns mit initiiert.

Beim Feuerwehr-Stützpunkt am Kreuz wurde bereits vor einiger Zeit ein sechsstelliger Betrag in den Haushalt eingestellt, um die Durchfahrtshöhen für neue größere Fahrzeuge zu vergrößern. Letztlich auch durch die Diskussion um das Instrument des Kommunalen Immobilienmanagements kam der Gemeindevorstand noch rechtzeitig auf die vernünftige Idee, zunächst eine Gesamtbetrachtung durch ein Fachbüro zu beauftragen. Diese könnte unserer Auffassung nach durchaus auch zum Ergebnis kommen, dass ein Neubau eines Stützpunktes – z.B. am ehemaligen Festplatz Linnpfad – bei zur Refinanzierung vorzusehender Vermarktung des günstig gelegenen Gemeindegrundstückes am Kreuz die langfristig wirtschaftlichste Lösung wäre.

Wenn, wie beschlossen und vom Standort von uns kritisiert, bis 2017 der neue Kinzenbacher Kindergarten am Mehrzweckgebäude eingerichtet ist, stellt sich (bereits heute) die Frage der Nachfolgenutzung des Altstandortes. Wir sehen diesen als hervorragend geeignet für ein multifunktionelles Wohnprojekt für bestimmte Zielgruppen (z.B. ältere Kinzenbacher/ Innen, die gemeinschaftlich und auch betreut in der Ortsmitte wohnen möchten und dafür ihre Wohnungen/Häuser jungen Familien zur Verfügung stellen), bei dem auch eine ärztliche Betreuung durch die Integration von Arztpraxen und sonstige Dienstleistungen ergänzt werden könnten. Auch eine vorüber gehende Teilnutzung als Wohnraum für Flüchtlinge mit Bleibe-Perspektive in Heuchelheim wäre denkbar.

Unsere Konzeptansätze zur Umnutzung der Kinzenbacher Dorfschule haben wir auf den nächsten Seiten beigefügt.

Konzeptvorschlag der Heuchelheimer Fraktion B90/Grüne zur Umnutzung der Dorfschule in Kinzenbach (6/2014)

Allgemeines

Wie im Rahmen der ersten Bürgerbeteiligung im Januar sowie der Haushaltsberatung 2014 vom Gemeindevorstand vorgesehen, sollen die Fraktionen der Heuchelheimer Gemeindevertretung die vorliegenden Ideen zur Umnutzung der Kinzenbacher Dorfschule auswerten und eigene Konzeptvorschläge vorlegen.

Dieser Konzeptvorschlag berücksichtigt

  • die planungsrechtliche und kaufvertragliche Situation, dass nur eine nicht-kommerziell ausgelegte Nutzungskonzeption ohne Bebauungsplan-Aufstellung sowie Wertausgleich an den Landkreis realisierbar ist,
  • eine Bewertung der für in derartigen Gebäuden in Betracht kommenden Nutzungsvarianten auch unter dem Aspekt einer weitgehenden Vermeidung von Konkurrenzangeboten zur in Heuchelheim und insbesondere in Kinzenbach bereits vorhandenen Infrastruktur (Mehrzweckgebäude, Bonhoeffer-Haus, Dorfschänke, Altes Rathaus u.a.),
  • einen von uns vor Jahren vorgeschlagenen Ansatz eines auf den gesamten kommunalen Immobilienbestand ausgerichteten Managements (KIM), das u.a. auch den Sanierungs- und Investitionsbedarf anderer kommunaler Gebäude sowie die künftigen Infrastruktur-Anforderungen in unserer Gemeinde im Blick hat,
  • eine möglichst große Flexibilität, um auf künftige Bedarfe reagieren zu können und
  • die seit April 2014 angelaufene Diskussion über den Aus-oder Neubaubedarf des Kinzenbacher Kindergartens KiKi im Zusammenhang mit den Anforderungen des hess. Kinder-FörderungsG.

Alle Konzeptvorschläge der Fraktionen sollten im weiteren Verfahren bzw. vor der jeweils nötigen Beschlussfassung

a) umfassend mit der interessierten Öffentlichkeit erörtert und

b) von einem Fachbüro, auch in Vor-/Abstimmung mit den zuständigen Behörden, auf ihre Machbarkeit und Kostenauswirkungen hin untersucht werden.

Bestandsbewertung/Planungsrestriktionen

Aus Sicht der Fraktion B90/Grüne sind bei einer Festlegung und Umsetzung einer Nachfolgenutzungs-Konzeption für die Dorfschule Kinzenbach insbesondere zu berücksichtigen:

  • die Denkmaleigenschaft und der ortsbildprägende Charakter des zentral gelegenen Gebäudes,
  • die Brandschutzanforderungen,
  • die Um- und Ausbaureserve am Gebäude (insbesondere seitlicher Anbau mit Sanitäranlagen, Keller- und oberes Dachgeschoss) sowie
  • das Neubaupotential im rückwärtigen Grundstücksteil,
  • die planungsrechtlichen Spielräume innerhalb des unbeplanten Innenbereiches mit Flächenwidmung im FNP für den Gemeinbedarf,
  • die finanziellen Spielräume der Gemeinde sowie
  • die durch das bisherige Vorgehen mit Einbindung der interessierten Öffentlichkeit und Vereine entstandenen Erwartungshaltungen.

Zudem müssen die seit Jahresbeginn bekannt gewordenen Nachfragen hinsichtlich einer kommerziellen Umnutzung/Neubebauung auf dem Gelände mit den Bedingungen des Kaufvertrages zu einem wahrscheinlich für diesen Fall nötigen Wertausgleich abgeglichen werden.

Ziel- und Nutzungskonzept

Gemäß dem Wahlprogramm aus 2011 sowie unter Berücksichtigung des bisher diskutierten Nutzungsspektrums plädiert die Fraktion B90/Grüne für folgendes Ziel- und Nutzungskonzept zur kommunalen Nachfolgenutzung der Dorfschule für soziale Betreuungs- und Bildungsangebote:

  1. Altbau-Umnutzung

Die Gemeinde Heuchelheim baut aus eigenen Haushaltsmitteln im Zeitraum 2015-2017 das Dorfschul-Gebäude um und sieht darin folgende Nutzungen vor:

  • Schultrakt-Erdgeschoss: Nutzung des straßenseitigen Klassenzimmers für wechselnde Vereinsnutzungen/-tätigkeiten (ohne größeren Umbau) sowie des rückwärtigen Klassenzimmers für eine multifunktionale Nutzung (VHS-Kurse/ Sprachkurse/ Erwachsenenbildung, Privatinitiativen, Ausstellungen, Energieberatung u.a.); rückwärtiger Anbau eines barrierearmen Zuganges mit Option für einen Aufzug,
  • Schultrakt-Obergeschoss: komplette Nutzung für die (dorthin verlegte) Sozialstation; Umbauaufwand durch Durchbruch zur Mitbenutzung des Sanitärbereiches in der OG-Wohnebene,
  • Schultrakt-Dachgeschosse und Kellerräume: bedarfsgerechter Umbau bzw. Sanierung zur Nutzung als Lagerräume für Sozialstation, Vereine und Initiativen, Musikübungsräume sowie für einen mittelfristig einzurichtenden Ehrenamts-Bauverein (Werkstatt, Lager, Sanitärbereich) zur Verrichtung von Ausbesserungs- und Verschönerungsarbeiten ergänzend zur Bauhof-Tätigkeit
  • Wohntrakt-Erdgeschoss: zeitnahe Vermietung an eine/n Hausmeister/in,
  • Wohntrakt-Obergeschoss: Einrichtung als Notunterkunft und für Flüchtlinge.

Die folgenden Abbildungen zeigen die aufgeführten Nutzungen und Umbaumaßnahmen im EG und 1. OG skizzenhaft auf.

  1. Prüfauftrag für den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksbereich

Da nach derzeitigem Sachstand die Variante eines Neubaus für den Kindergarten (KiKi) gegenüber einer Ausbauvariante am Standort Wiesenstraße als vorteilhaft bewertet wird, plädiert die Fraktion B90/Grüne für die Prüfung einer Errichtung eines neuen Kindergartens gemäß den Raum-Anforderungen des KiFÖG (siehe Aufstellung der Bauverwaltung von 5/2014) unter folgenden Maßgaben:

  • Freiräumung einer ca. 1.600 m² großen Teilfläche seitlich und hinter dem Schulgebäude, u.a. durch Abriss der eingeschossigen Anbauten und des Hofganges auf der Grundstücksnordseite,
  • Anbau des als Winkel-Typ entlang der Nord- und Westgrenze zu errichtenden Kindergartens an den gemeinsamen Eingangsbereich und die West-Giebelseite des Schultraktes,
  • Ausrichtung der Freifläche des KiKi nach Süden unter Einbeziehung des rückwärtigen Hofbereiches hinter dem Wohntrakt,
  • Freihaltung des Teilbereiches an der Südgrenze u.a. als Feuerwehrzufahrt,
  • Prüfung der Mitbenutzung von Sozial- und Büroräumen der Sozialstation.
  1. Einbindung des Nachfolgekonzeptes in das Kommunale Immobilienmanagement

Durch die Verlegung der Sozialstation werden die Räumlichkeiten in Heuchelheim für eine Nachfolgenutzung insbesondere in Verbindung mit der weiteren Entwicklung der Kindergartenstandorte Rappelkiste und Sonnenhaus frei.

Im Falle einer Realisierung der unter B) genannten Prüfvariante sowie im Zusammenhang mit einer mittelfristig denkbaren Verlegung der Feuerwehrfunktionen aus dem ehemaligen Dorfgemeinschaftshaus an einen denkbaren zentralen Standort einer neuen Feuerwache auf dem Linnplatz könnte das gesamte Baugrundstück zu Wohnzwecken (Mehrfamilienhäuser) vermarktet werden, wobei in diesem Fall ca. 250 T€ Kauferlös erwartet werden kann.

  1. Abzulehnende Alternativlösungen

Für die Fraktion B90/Grüne kommen folgende bisher diskutierten Nutzungsvarianten/Alternativlösungen nicht in Betracht:

  • Kommerzielle Nutzungen wie z.B. als Ärztehaus, Wohngebäude u.a.,
  • Umbau des Altbaus zum Kindergarten, auch nicht als Investoren- oder PPP-Modell,
  • Nutzungskonzept gänzlich ohne Angebote für die örtlichen Vereine und Initiativen.

Verfahrensvorschlag zur Konzeptumsetzung und weiteren Einbindung der interessierten Öffentlichkeit

Die Fraktion B90/Grüne plädiert im weiteren Verfahren für einen (weiterhin) transparenten Entscheidungsprozess unter optimaler Einbindung der interessierten Öffentlichkeit. Hierzu bietet sich ein (extern und kompetent) moderiertes Beteiligungsverfahren mit allen interessierten Nutzer/innen an, wobei

  • deren tatsächlicher Raum- und eventueller Umbaubedarf festgestellt,
  • Kombinationsmöglichkeiten und eine zeitliche Koordinierung abgestimmt und
  • Investitions- und Belegungsprioritäten entwickelt

werden sollten.

Dabei sollen auch die Auswirkungen des endgültigen Nutzungskonzeptes auf die vorhandene Infrastruktur bzw. konkurrierende Einrichtungen (wie z.B. das Mehrzweckgebäude) ermittelt und bewertet werden, bevor eine abschließende Entscheidung durch die zuständigen Gremien getroffen wird.

Die Fraktion B90/Grüne geht auch davon aus, dass zur Refinanzierung der gemeindlichen Aufwendungen eine Nutzungsgebühr erhoben wird.

Die Fraktion B90/Grüne geht auch davon aus, dass zur Refinanzierung der gemeindlichen Aufwendungen eine Nutzungsgebühr erhoben wird.