Ein weiterer Schwerpunkt unserer kommunalpolitischen Aktivitäten ist die Ortsentwicklung.
Der eine Aspekt bei der Ortsentwicklung ist die rein quantitative Betrachtung und Bewertung. Nach den Prognosen aus verlässlichen Quellen wird Heuchelheim auch mittelfristig bei seiner Einwohnerzahl nicht schrumpfen, sondern eher noch minimal wachsen. Da stellt sich natürlich die Frage, wie das bauliche Wachstum aussehen soll.
Aber auch bei einer konstanten Bevölkerungszahl ergibt sich in der Planung ein baulicher Wachstumsbedarf, weil z.B.
- Wohnungen oder ganze Häuser leer stehen oder wegfallen bzw. umgenutzt werden,
- die Kommunalpolitik ein Interesse haben muss, attraktive Wohnangebote zu schaffen, um Wegzüge oder viel Verkehr zu verhindern,
- Wohnbedürfnisse sich ändern (z.B. Singles), weil man sich möglicherweise eine noch größere persönliche Wohnfläche wünscht,, und
- auch künftig von Sonderbedarfen zur Unterbringung von Flüchtlingen oder anderen hilfsbedürftigen Menschen ausgegangen werden muss.
Ein anderer Aspekt betrifft die Art der Entwicklung. Hierzu gehört auch der sogenannte Demografische Wandel, der sicherlich in den nächsten Jahren verstärkt bei politischen Entscheidungen zur Ortsentwicklung und den Infrastrukturangeboten berücksichtigt werden muss.
Hinzu kommt aber auch die Fragestellung angesichts der Kostenexplosion im Baubereich, ob nur noch für reichere Bürger/-innen das Bauen möglich werden soll oder wie wir den ärmeren hier weiterhelfen können.
Wir Grüne haben maßgeblich eine seit vielen Jahren mit deutlicher Mehrheit im Parlament bis hin zum Bürgermeister vertretene Positionierung erreicht, dass keine Neubaugebiete mehr geplant und realisiert werden. Es gibt zwar noch Reserve-Bauflächen im Flächennutzungsplan (z.B. an der Berkenhoffstraße in Kinzenbach) und auch noch den 2. Erschließungsabschnitt im Bebauungsplan „Kinzenbach-Süd“.
Aber schon im neuen, dieses Jahr zu erwartenden Regionalplan sollte noch eine große Baufläche „Kinzenbach-Ost“ ausgewiesen werden, die nicht zuletzt durch unsere Initiative im 2. Fortschreibungsentwurf gestrichen worden ist.
Die oben genannten sogenannten Außenentwicklungs-Potenzialflächen will derzeit und absehbar keine Mehrheit in der Gemeindevertretung von sich aus angehen, weil damit auch letztlich große Kostenrisiken und evtl. auch Folgekosten bei der dann nötigen Anpassung der Infrastruktur befürchtet werden müssten.
Eine Gefahr für die Ortsentwicklung geht aber jederzeit von Investor/-innen aus, die in bestimmten Teilbereichen und am Ortsrand unverträglich große oder störende und nicht umweltverträgliche Entwicklungen vorantreiben wollen.
Und auch an manchen sogenannten „Arrondierungs-Ecken“ am Ortsrand gab und gibt es immer mal wieder unterschiedliche politische Bewertungen, ob dort eine Entwicklung sinnvoll oder negativ ist.
Wir Grüne waren auch bei der in der Corona-Phase durchgeführten Erstellung des „Masterplans Ortsentwicklung“ mit am aktivsten dabei.
Hier wurde in einer vorbildlichen Art und Weise sowie mit breiter Beteiligung ein Konsens über die Regeln unserer Ortsentwicklung (ohne Neubaugebiete!) erzielt, der aber auch im 4. Jahr nach Abschluss des Masterplan-Prozesses leider noch nicht zu einem Beschluss durch die Gemeindevertretung geführt hat.
Im Anhang fügen wir unseren schon in 3/2022 gestellten, aber bisher noch nicht beschlossenen Antrag hierzu ein
Ziele zur Ortsentwicklung und zur Anpassung unserer Ortschaft an die Folgen des Klimawandels:
Förderung bedarfsgerechter Wohnungen
Die von Investor/-innen auch in Heuchelheim, z.B. zwischen dem Wockenfuß-Betrieb und der ev. Freikirche oder oberhalb des Berkenhoff-Betriebes, geplanten Wohnungen bedienen ein bestimmtes, i.d.R. zahlungskräftiges Klientel und bedürfen daher keiner gemeindlichen Förderung.
Aber im Bereich des sozialen und kostengünstigen Wohnungsbaus für eine immer größer werdende Gruppe von Menschen mit Wohnscheinberechtigung oder zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten sehen wir einen großen Bedarf und auch die Notwendigkeit, neben den herkömmlichen insbesondere Landes-Fördermitteln auch eine gemeindliche Förderkomponente bereitzustellen. Auch über das Instrument der Bauleitplanung bzw. allgemein des Baurechtes kann und soll auch in Heuchelheim beispielsweise mittels städtebaulicher Verträge gegenüber Investor/-innen eine sog. Sozialquote durchgesetzt werden.
Wir haben in der Diskussion über die Entwicklung des Rinn&Cloos-Karrées eine solche Sozialquote initiiert und sind aktuell dabei, bei der Einführung des sog. Bauturbos in Heuchelheim zu erreichen, dass besondere Baurechte für den Wohnungsbau nur dann gewährt werden, wenn sozialer Wohnungsbau realisiert wird.
Aber auch andere Menschen benötigen bedarfsgerechten Wohnungsbau oder streben diesen zur Verwirklichung ihrer individuellen Wünsche und Vorstellungen an. Ob es hierbei um barrierefreien Wohnungsbau geht, der eigentlich auch ausreichend gesetzlich geregelt ist, besondere Sicherheitsbedürfnisse berücksichtigt werden müssen, Nachbarschaften sowie Mehrgenerationen-Konzepte gefördert oder auch gemeinschaftliche, besonders ökologische oder sonstig innovative Wohnmodelle realisiert werden sollen.
Wir wollen auf diese Bedürfnisse einen besonderen Blick werfen und haben schon diesbezüglich Vorschläge und Anträge zur Berücksichtigung bei der Entwicklung auf dem Rinn&Cloos-Areal oder z.B. bei der Dorfschule in Kinzenbach eingebracht.
Unterschiedliche Nutzungsinteressen in Einklang bringen
Eine Ortsentwicklung führt grundsätzlich auch zu baulichen Veränderungen. Und diese Veränderungen können oftmals auch zu Konflikten führen.
Wir müssen und wollen also Wert auf eine diesbezüglich sehr gute Beteiligungskultur legen, um alle unterschiedlichen Meinungen und Argumente einzuholen und sachge-recht abzuwägen.
Konzept erstellen, um uns vor Starkregen zu schützen
Ein anderer, zunehmend wichtiger Aspekt der Ortsentwicklung ist die Anpassung von Bestand und Planungsvorhaben an den Klimawandel. Während die Altortslage Heuchelheims und die Aue schon immer durch die Hochwasserereignisse an Bieberbach und Lahn geprägt sind, nimmt der relativ neue und die gesamte Ortslage betreffende Aspekt des Starkregens ein immer größeres Gewicht ein.
Nicht nur aus dem Masterplan-Prozess ab 2020 haben sich Initiativen ergeben, die schon zeitnah zu Maßnahmen führen werden mit denen wir unsere Bevölkerung rechtzeitig informieren und dann auch effektiv schützen können.
Nach der Erstellung einer Simulation und Gefahrenkarte für die gesamte Ortslage in 2025 sowie der Entscheidung zur Installation eines Frühwarn-Systems wird es in den nächsten Jahren darum gehen, ein konkretes Konzept zu erstellen und erste Schutz-Maßnahmen zu ergreifen, um die erkannten Risikobereiche zu entschärfen. Dabei müssen auch die dort betroffenen Eigentümer/-innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitwirken, um auf den Grundstücken Vorsorge zu betreiben.
Wenn Eigentümer/innen hierbei finanziell überfordert sind, plädieren wir für gezielte finanzielle Unterstützung in Form zinsfreier gemeindlicher Kredite und intensiver Beratung zur Realisierung kostengünstiger, aber effektiver Lösungen.
Sicherung unserer Wasserversorgung
Als weitere Folge des Klimawandels rückt das Thema einer ausreichenden Trinkwasserversorgung in den Fokus.
Wir plädieren dafür, alleine aus Vorsorge-Gründen noch sparsamer mit unserem Trinkwasserangebot umzugehen. Dies kann einerseits durch Kampagnen und Tipps zu konkreten Spar-Maßnahmen und Verhaltensänderungen sowie einem vorbildlichen diesbezüglichen Vorgehen der Gemeinde in ihren eigenen Liegenschaften erfolgen. Zum anderen bieten sich aber auch verschiedene Maßnahmen zur privaten Einrichtung von Zisternen und sonstigen Regenwassernutzungsanlagen an, womit alleine schon 1/3 bis die Hälfte des Trinkwasserverbrauches eingespart werden kann.
Mehr Grün ins Dorf holen
Auch eine stärkere, klimaresiliente Begrünung unserer Ortslagen ist ein Mittel, um für die zunehmend heißeren Phasen im Jahr gewappnet zu sein. Mehr Grün schafft mehr Schatten und durch Wasserverdunstung erreichte Abkühlung in besiedelten Bereichen.
Daher haben wir auch hierzu schon Initiativen ergriffen und werden dies in Zukunft noch verstärken.
Eingriffe in Natur und Landschaft beenden
Wir möchten erreichen, dass durch die Ortsentwicklung weitere Eingriffe in die Natur und Landschaft endgültig beendet werden. Diese benötigen wir ja nicht nur für unsere menschlichen Bedürfnisse als Naherholungsraum und zur Erzeugung unserer Nahrungsmittel. Sie hat nach unserer festen Überzeugung auch einen Wert an sich, ist Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, Grundlage der sog. Biodiversität, aber auch Wasserreservoir, wertvoller Boden und Freiraum für bioklimatische Prozesse.
Daher waren wir beispielsweise bei einem Bebauungsplan-Verfahren am Ende der Landwehrstraße hin- und hergerissen. Soll für ein an dieser Stelle städtebaulich sinn-volles Mehrgenerations-Wohnprojekt auf einer ehemaligen, nicht landwirtschaftlich genutzten privaten Lagerfläche im sogenannten planungsrechtlichen Außenbereich ein Baurecht geschaffen werden? Oder sollte eine solche Fläche nicht besser renaturiert und dadurch dauerhafter Bestandteil unseres Freiraumes werden? In der Gesamtabwägung konnten wir uns in diesem Fall nicht für eine Zustimmung, aber auch nicht zur Ableh-nung entscheiden.
Hingegen war bei einem lagemäßig vergleichbaren Vorhaben am Ende des Kinzenbacher Mühlweges unsere Haltung klar: Weil hier durch den Neubau einer Villa auf bestem Ackerboden der dort tätige landwirtschaftliche Vollerwerbsbetrieb und zudem das Landschaftsbild im Regionalen Grünzug beeinträchtigt worden wäre, haben wir auch durch unseren Widerstand zur Aufgabe dieses Projektes beigetragen.
Anbei noch einige unserer Anträge aus den letzten Jahren zu den hier angesprochenen Themen und Zielen: