Kein überhastetes Vorgehen bei Solarpark Abendstern ! 15. Oktober 20127. Februar 2021 Energie bis zum Horizont (Helmuth Ziegler / pixelio.de) Auf die jüngste Berichterstattung über Anliegergespräche zum geplanten Solarpark am Abendstern reagierten die Heuchelheimer Grünen mit einem umfangreichen Fragenkatalog an den Gemeindevorstand zur Beantwortung in der Bauausschuss-Sitzung. „Wir möchten Bürgermeister Steinz zwar nicht in seinem Bemühen um eine Einigung mit den Anliegern und einem betroffenen Landwirt zum geplanten Solarpark bremsen. Wir müssen ihn aber wohl auch an die anderen von uns kürzlich eingebrachten und einstimmig beschlossenen Planungsziele erinnern“, erläuterte der grüne Fraktionsvorsitzende Stephan Henrich. Beispielsweise geht aus einer Sachstands-Information des Bürgermeisters an alle Fraktionen hervor, dass das Regierungspräsidium zur „Förderung der Erneuerbaren Energien“ ein Verzicht auf eine endgültige Abdeckung des Deponiekörpers erwäge. „Dies kommt für uns nicht in Frage“, meint Henrich mit Verweis auf die jüngst beschlossene Bebauungsplanänderung, die zunächst eine abfallrechtliche Klärung mit dem RP sowie eine Abdichtung des Deponiekörpers im Rahmen der in 1998 erteilten Baugenehmigung vorsieht. „Hier darf die Eile von Solarpark-Investoren mit Blick auf die sich verschlechternden Einspeisevergütungs-Sätze nicht zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung und des öffentlichen Interesses an Aufklärung der tatsächlichen Belastungssituation bevorzugt werden“, fasst Henrich die Grünen-Position zusammen. Ob der Erweiterungsstandort Obere Klemmwiese für den Solarpark in einer Gesamtschau sinnvoll ist, möchten die Grünen zunächst an Hand ihrer Fragen geklärt wissen. So wird bezweifelt, dass seit der erst kürzlich und wohl auch maßgeblich durch das Beharren der grünen Fraktion auf einen vollständigen Bebauungsverzicht der Deponie als gemeindliches Planungsziel erreichten Zustimmung der Fa. Minerva zum Solarpark wesentliche Prüfaufgaben bewältigt wurden. Hierzu zählen die Grünen die Abklärung der naturschutz- und wasserrechtlichen Vorgaben zur Abgrenzung des Solarparks zum Kropbach hin. Ebenso eine so genannte Netzverträglichkeitsprüfung, die erst verbindliche Aussagen über die Einspeisekapazität des maximalen Solar-stromes in das vorhandene Stromnetz erlaubt. Weiterhin erinnern die Grünen den Gemeindevorstand an das aktuelle Vorhaben einer Recyclinganlage im ehemaligen Kalksandsteinwerk, für das u.a. eine Veränderungssperre sowie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen wurden. Nachdem das Regierungspräsidium hierzu in einem umfangreichen Schreiben seine Position dargestellt hat, gehen die Grünen von einer baldigen Genehmigung der Anlage aus. Dann sehen sie den Gemeindevorstand in der Pflicht, im Rahmen der Bebauungsplan-änderung für die Umwelt bezogenen Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zu sorgen, die das Regierungspräsidium der Öffentlichkeit verwehrt hat. V.i.S.d.P.: Stephan Henrich, Hinter der Kirche 4, 35452 Heuchelheim; 0641/306-2331